Versichert auf dem Arbeitsweg

Büro für Arbeitssicherheit Karina Ihlenburg

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Versichert auf dem Arbeitsweg

Arbeitssicherheit in Vorpommern, Regalprüfungen nach DIN EN 15635
Veröffentlicht von Karina Ihlenburg in Wissenswertes · Freitag 11 Dez 2020
Tags: UnfallArbeitWegWegeunfallVerletzungversichertVersicherungBerufBerufsgenossenschaft
Der direkte Weg vom Wohnort zur Arbeit und zurück ist versichert. Das heißt, wenn sich ein Unfall ereignet ist der Arbeitnehmer durch die Versicherung bei der Berufsgenossenschaft auf der sicheren Seite. Was ist aber, wenn man nicht vom eigenen Wohnort startet. Besteht auch eine Versicherung, wenn der Start- und Zielort an Arbeitstagen bspw. die Wohnung von Lebenspartnern ist? Dazu gab es jetzt eine Entscheidung des Bundessozialgerichtes.

Genaueres ist nachzulesen auf der Homepage der BGETEM unter

Zitat: "...Erleiden Bewohner und Besucher also auf  dem Weg zur Arbeit mit demselben Verkehrsmittel denselben Unfall und  ziehen sich dabei Verletzungen zu, sei „kein sachlicher Grund  ersichtlich, den Besucher – anders als den Bewohner – von Leistungen der  gesetzlichen Unfallversicherung auszuschließen“, so das BSG.  Entscheidend sei allein, ob der wesentliche Grund – die  „Handlungstendenz“ – für das Zurücklegen des Wegs darin bestehe, den Ort  der Tätigkeit aufzusuchen..."

Eine zeitgemäße und gute Entscheidung, wie ich finde. Was meint ihr?




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