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Schutzmaßnahmen für Frisörbetriebe

Arbeitssicherheit
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Büro für Arbeitssicherheit Karina Ihlenburg

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Schutzmaßnahmen für Frisörbetriebe

Arbeitssicherheit in Vorpommern, Regalprüfungen nach DIN EN 15635
Veröffentlicht von Karina Ihlenburg in Wissenswertes · Donnerstag 23 Apr 2020 · Lesezeit 1:00
Tags: CoronaArbeitsschutzStandartRegelnHygieneFrisör
Ab Montag, den 27.04.2020 gilt in Mecklenburg/Vorpommern die Maskenpflicht in Bus und Bahn sowie beim Einkaufen. Um dem zu genügen, sollen Mund und Nase abgedeckt sein. Abstandhalten ist weiterhin geboten.


Eine Woche später dürfen die Frisörgeschäfte wieder öffnen. Auch hier müssen strenge Hygieneregeln eingehalten werden. Was genau zu beachten ist hat jetzt die Berufsgenossenschaft für Wohlfahrtspflege (BGW) zusammengefasst.


Die Zusammenfassung für die Frisörbranche ist auch in dieser PDFnachzulesen.


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