Direkt zum Seiteninhalt

Schutzmaßnahmen für Frisörbetriebe

Arbeitssicherheit

Büro für Arbeitssicherheit Karina Ihlenburg

Menü überspringen
Menü überspringen

Schutzmaßnahmen für Frisörbetriebe

Arbeitssicherheit in Vorpommern, Regalprüfungen nach DIN EN 15635
Veröffentlicht von Karina Ihlenburg in Wissenswertes · Donnerstag 23 Apr 2020 · Lesezeit 1:00
Tags: CoronaArbeitsschutzStandartRegelnHygieneFrisör
Ab Montag, den 27.04.2020 gilt in Mecklenburg/Vorpommern die Maskenpflicht in Bus und Bahn sowie beim Einkaufen. Um dem zu genügen, sollen Mund und Nase abgedeckt sein. Abstandhalten ist weiterhin geboten.


Eine Woche später dürfen die Frisörgeschäfte wieder öffnen. Auch hier müssen strenge Hygieneregeln eingehalten werden. Was genau zu beachten ist hat jetzt die Berufsgenossenschaft für Wohlfahrtspflege (BGW) zusammengefasst.


Die Zusammenfassung für die Frisörbranche ist auch in dieser PDFnachzulesen.


0 / 5
Es gibt noch keine Rezension.
Bewertung:5
Anzahl von Bewertungen:
Prozentsatz der Bewertungen:(0%)
Bewertung:4
Anzahl von Bewertungen:
Prozentsatz der Bewertungen:(0%)
Bewertung:3
Anzahl von Bewertungen:
Prozentsatz der Bewertungen:(0%)
Bewertung:2
Anzahl von Bewertungen:
Prozentsatz der Bewertungen:(0%)
Bewertung:1
Anzahl von Bewertungen:
Prozentsatz der Bewertungen:(0%)
Ihre Meinung ist uns wichtig und hilft uns, unseren Service zu verbessern
Schreiben Sie eine Rezension

Zurück zum Seiteninhalt