Umgang mit Corona

Büro für Arbeitssicherheit Karina Ihlenburg

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Umgang mit Corona

Arbeitssicherheit in Vorpommern, Regalprüfungen nach DIN EN 15635
Veröffentlicht von Karina Ihlenburg in Wissenswertes · Samstag 18 Apr 2020
Tags: CoronaBundesregierungDGUVBerufsgenossenschaftenMaßnahmenAuflagenHygiene
Das Corona-Virus wird unser Leben noch einige Zeit begleiten. Viele Menschen wünschen sich eine baldige Rückkehr in die Normalität. Bis es soweit ist, bleibt jedoch nichts weiter als sich damit zu arangieren. Durch die Regierung beschlossene Schutzmaßnahmen gilt es zu befolgen. Was gilt jedoch für den eigenen Betrieb? Welche Hygieneregeln setze ich wie um? Die Berufsgenossenschaften arbeiten laufend an unterstützenden Arbeitshilfen für ihre Mitgliedsunternehmen. Daher empfehle ich, sich unbedingt regelmäßig dort zu informieren.

Als übergeordnetes Organ bietet auch die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) auf Ihrer Homepage Hilfe und Antworten auf häufig gestellte Fragen an. Diese sehr umfangreiche Sammlung mit vielen nützlichen Links ist unter folgendem Link zu erreichen https://www.dguv.de/de/praevention/corona/index.jsp

Was ist (unter Auflagen) wieder erlaubt und was noch nicht nicht? Die Bundesregierung informiert hier über derzeitige Regelungen https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus


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