Regel- oder Alternative Betreuung ?
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Die rechtliche Verantwortung im Betrieb, unabhängig von der Branche trägt zu aller erst der Arbeitgeber. Dazu gehört auch der Gesundheits- und Arbeitschutz und somit die Unfallverhütung. Eine weitere Verpflichtung besteht darin, sich in o.g. Fragen fachlich unterstützen zu lassen. Auf welche Weise das geschieht, hängt von Betriebsgröße und Ambitionen der Unternehmerin bzw. des Unternehmers ab.
Die DGUV Vorschrift 2, die seit 2011 inkraft und ein wichtiges Glied zur Anwendung des Arbeitssicherheitsgesetzes ist, regelt die Einzelheiten für öffentliche und gewerbliche Betrieb gleichermaßen. Hier werden unter anderem der Umfang von Einsatzstunden und die Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte konkretisiert... immer auch abhängig von Betriebsgröße und Betreuungsmodell.
Einsatzzeiten werden dabei über die Betriebsarten bzw. Tätigkeiten und sogenannte WZ-Codes für Betreuungsgruppen ermittelt. Dies bestimmt Einsatzstunden pro Mitarbeiter und Jahr, die der Unternehmer für den Arbeitsschutz aufzuwenden hat. Eine vollständige Liste finden Sie HIER, die ab einer Mitarbeiterzahl von 11 gilt, aber auch Anhaltspunkt für Kleinstbetriebe bis 10 Mitarbeiter sein kann.
Hinsichtlich Betreuungsmodell kann zwischen Regel- und Alternativbetreuung gewählt werden, wenn die Mitarbeiterzahl 50 Personen nicht übersteigt.
Ungeachtet kleiner Unterschiede bei der Auslegung der DGUV V2 durch die Berufsgenossenschaften, stellt sich das wie folgt dar:
Betriebe bis 10 MitarbeiterInnen nach Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2) der DGUV V2
Alternative Betreuung
- UnternehmerIn besucht Schulung bei der Berufsgenossenschaft, online oder Präsenz (je nach Branche 1-3 Tage)
- Erledigung der gesetzlich vorgegebenen Pflichten in Eigenregie
- Wiederholung der Unternehmer-Schulung üblicherweise alle 5 Jahre
- zusätzliche Beratung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit bei Bedarf
- Nachweis der erfolgten Schulung und regelmäßiger Erfüllung der Unternehmerpflichten notwendig
- mit Kontrolle durch Gewerbeamt, Amt für Arbeitsschutz oder Berufsgenossenschaft ist zu rechnen
- bei Nichterfüllung kann die Berufsgenossenschaft oder Behörde Regelbetreuung vorschreiben
Regelbetreuung
- Grundbetreuung ohne durch DGUV V2 vorgeschriebene Mindesteinsatzzeiten durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Pauschalen für jährlichen Mindest-Bedarf sind üblich
- darüber hinaus erbrachte Leistung wird zusätzlich abgerechnet
- Wiederholung bzw. Turnus von Beratung Vorort oder Sicherheitsbegehung mind. alle 2-5 Jahre
- Anlassbezogene Betreuung nach Bedarf
Betriebe mit 11 - 50 MitarbeiterInnen
Regelbetreuung
in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten nach Anlage 2 (zu § 2 Abs. 3)
- Grund-Betreuung und Beratung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit zu ermittelndem Jahreskontingent
- regelmäßige Einsatzstunden nach WZ-Code (Betriebsart) und langfristigen betrieblichen Erfordernissen
- Betriebsspezifische Betreuung nach Bedarf
Alternative bedarfsorientierte Betreuung
in Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten nach Anlage 3 (zu § 2 Abs. 4)
- UnternehmerIn besucht Schulung bei der Berufsgenossenschaft und kümmert sich selbst und die gesetzlich vorgegebenen Erfordernisse
- Wiederholung der Schulung alle 5 Jahre
- UnternehmerIn entscheidet selbst über die Notwendigkeit und das Ausmaß einer externen Betreuung
- ein Nachweis der erfolgten Schulung und regelmäßiger Erfüllung der Unternehmerpflichten notwendig
- UnternehmerIn ist verpflichtet, sich bei besonderen Anlässen qualifiziert in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes durch einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit branchenbezogener Fachkunde betreuen zu lassen
Betriebe ab 51 MitarbeiterInnen
Regelbetreuung
- Regelbetreuung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt bzw. Arbeitsmediziner vorgeschrieben
- Sifa kann intern oder extern tätig sein
- Interne Sifa´s können durch externe Experten unterstützt werden
- Ausnahmen durch Genehmigung der jeweiligen Berufsgenossenschaft möglich
- Grundbetreuung mit festem Jahressatz
- zusätzliche betriebsspezifische Betreuung nach Bedarf
Kompetenzzentren für Kleinstbetriebe
Angebote von Berufsgenossenschaften
- Einige Berufsgenossenschaften bieten eine weitere, vierte Form der Betreuung an
- Fragen Sie bei Ihrer BG nach oder schauen Sie in die jeweilige Ausgabe der DGUV V2 Ihrer Berufsgenossenschaft
- Preise und Leistungen sind unterschiedlich geregelt
- ggf. erfolgt die zwangsweise Angliederung an Kompetenzzentrum, wenn in Unternehmen (Wahl Unternehmermodell siehe oben) Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht erfüllt werden