Sicherheitstechnische Betreuung und Beratung
Leistungen
Das Büro für Arbeitssicherheit Karina Ihlenburg in Eggesin ist bereits seit 01.01.2014 mit einem breiten Leistungsspektrum für Unternehmen verschiedener Branchen tätig.
Die Arbeit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit im Allgemeinen ist natürlich auch gesetzlich geregelt. Aufgaben oder sogenannte Handlungsanlässe findet man beispielsweise im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und im Sozialgesetzbuch. Die Arbeit der Fachkräften für Arbeitssicherheit und Arbeitsmediziner regelt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und vor allem die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“. Auch branchenbezogene Schriften der Berufsgenossenschaften sowie Vorschriften, Regeln und Informationen der übergeordneten Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) finden regelmäßig Eingang in die tägliche Arbeit.
Die Berufsgenossenschaften selbst mit ihren Aufsichtspersonen und Staatliche Behörden, wie das Amt für Arbeitsschutz oder die Gewerbeämter überwachen die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften.
Schauen Sie in der unten stehenden Tabelle, welche Angebote für Ihr Unternehmen Prioität haben!

so beispielsweise:
- Erstbegehung und Beratung mit ausführlichem Check der Istsituation mit anschließender
- Professioneller Dokumentation als Arbeitsgrundlage für weiteres Vorgehen
- Unterstützung bei der Erstellung und Pflege der Gefährdungsbeurteilung
- Teilnahme an Betriebsbesichtigungen der Berufsgenossenschaft und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lagus)
- Teilnahme an Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen
- Hilfe bei der Auswahl von Arbeitsmittel,- stoffen (Substitution)
- Beratung zu geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
- gesundheitsgerechter Gestaltung von Arbeitsplätzen
- regelmäßige Sicherheitsbegehungen (incl. Dokumentation)
- Erfassung von Gefahrstoffen
- Hilfe bei der Recherche nach Sicherheitsdatenblättern
- Erstellung von Gefahrstoffkatastern
- Erstellung von Betriebsanweisungen, u.a. von Gefahrstoffen
- Hautschutz-, und Wartungspläne
- Unterstützung beim Ausfüllen von Explosionsschutzdokumenten
- Analyse zu Verletzungen und Ursache von Unfällen zur Vermeidung in der Zukunft
- Erstbegehung und Beratung mit ausführlichem Check der Istsituation mit anschließender
- Professioneller Dokumentation als Arbeitsgrundlage für weiteres Vorgehen
- Unterstützung bei der Erstellung und Pflege der Gefährdungsbeurteilung
- Teilnahme an Betriebsbesichtigungen der Berufsgenossenschaft und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lagus)
- Teilnahme an Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen
- Hilfe bei der Auswahl von Arbeitsmittel,- stoffen (Substitution)
- Beratung zu geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
- gesundheitsgerechter Gestaltung von Arbeitsplätzen
- regelmäßige Sicherheitsbegehungen (incl. Dokumentation)
- Erfassung von Gefahrstoffen
- Hilfe bei der Recherche nach Sicherheitsdatenblättern
- Erstellung von Gefahrstoffkatastern
- Erstellung von Betriebsanweisungen, u.a. von Gefahrstoffen
- Hautschutz-, und Wartungspläne
- Unterstützung beim Ausfüllen von Explosionsschutzdokumenten
- Analyse zu Verletzungen und Ursache von Unfällen zur Vermeidung in der Zukunft
- Unterstützung bei der Durchführung von Unterweisungen
- Mitarbeiter- und Führungskräfteschulungen, auch online
- Vorträge zum Thema Arbeitssicherheit nach Anfrage zu ihren Themen
Achtung:
- Unterweisungen sind auch ohne vertragliche Bindung möglich
- Mitarbeiter- und Führungskräfteschulungen, auch online
- Vorträge zum Thema Arbeitssicherheit nach Anfrage zu ihren Themen
Achtung:
- Unterweisungen sind auch ohne vertragliche Bindung möglich
- Regalinspektion nach DIN EN 15635 und DGUV Regel 108-007 (ehemals BGI 234)
- Leiterprüfung mit Dokumentation
- Leiterprüfung mit Dokumentation
- Moderierte Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung (als Workshop)
- Begleitung und Beratung als Interner Auditor bei der Einführung und Optimierung von Arbeitsschutzmanagementsystemen
- Unterstützung bei Aufbau und Pflege von softwareunterstützter Dokumentenerstellung und -verwaltung mit Quentic
- Begleitung und Beratung als Interner Auditor bei der Einführung und Optimierung von Arbeitsschutzmanagementsystemen
- Unterstützung bei Aufbau und Pflege von softwareunterstützter Dokumentenerstellung und -verwaltung mit Quentic
Die Verpflichtung zur Aufstellung von Flucht- und Rettungsplänen ergibt sich aus dem Arbeitsstättenrecht. Flucht- und Rettungspläne sind immer dann aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung dies erfordern. So zum Beispiel, wenn:
- es sich um Sonderbauten handelt,
- ungünstige Flucht- und Rettungsmöglichkeiten (lange Wege) vorliegen,
- die baulichen Anlagen unübersichtlich sind oder/und
- besondere Gefahren (z.B. explosions- oder brandgefährdete Anlagen) vorhanden sind.
Weiterhin werden entsprechende Pläne von den Unfallversicherungsträgern oder behördlichen Einrichtungen gefordert, wenn sich z.B. viele ortsunkundige Personen in Objekten aufhalten.
Das Format muss mindestens A3 betragen und die Pläne dem Standort entsprechend lagerichtig erstellt sein.
Gerne erstelle oder aktualisiere ich Ihre Flucht- und Rettungsplänen. Dabei ist es günstig, wenn Sie einen maßstabsgerechten Grundriss des Gebäudes liefern können. Ist dies nicht der Fall, kann er selbstverständlich nach Aufmaß angefertigt werden.
- es sich um Sonderbauten handelt,
- ungünstige Flucht- und Rettungsmöglichkeiten (lange Wege) vorliegen,
- die baulichen Anlagen unübersichtlich sind oder/und
- besondere Gefahren (z.B. explosions- oder brandgefährdete Anlagen) vorhanden sind.
Weiterhin werden entsprechende Pläne von den Unfallversicherungsträgern oder behördlichen Einrichtungen gefordert, wenn sich z.B. viele ortsunkundige Personen in Objekten aufhalten.
Das Format muss mindestens A3 betragen und die Pläne dem Standort entsprechend lagerichtig erstellt sein.
Gerne erstelle oder aktualisiere ich Ihre Flucht- und Rettungsplänen. Dabei ist es günstig, wenn Sie einen maßstabsgerechten Grundriss des Gebäudes liefern können. Ist dies nicht der Fall, kann er selbstverständlich nach Aufmaß angefertigt werden.
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