Sicherheitstechnische Betreuung und Beratung - Arbeitssicherheit in Vorpommern, Regalprüfungen nach DIN EN 15635

Büro für Arbeitssicherheit Karina Ihlenburg

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Sicherheitstechnische Betreuung und Beratung

Leistungen

Das Büro für Arbeitssicherheit Karina Ihlenburg in Eggesin ist seit 01.01.2014 mit einem breiten Leistungsspektrum für Unternehmen verschiedener Branchen tätig.

Die Arbeit der Fachkräften für Arbeitssicherheit und Arbeitsmediziner regelt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und vor allem die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“. Damit gibt es eine klare gesetzliche Regelung zu Aufgaben oder sogenannten Handlungsanlässen. Diese finden sich auch im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und im Sozialgesetzbuch. Branchenbezogene Schriften der Berufsgenossenschaften  sowie Vorschriften, Regeln und Informationen der übergeordneten Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) finden regelmäßig Eingang in meine tägliche Arbeit.

Die Berufsgenossenschaften selbst mit ihren Aufsichtspersonen und Staatliche Behörden, wie das Amt für Arbeitsschutz oder die Gewerbeämter überwachen die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften.

Welche Art von sicherheitstechnischer Betreuung passt für Ihr Unternehmen? Schauen Sie gleich in unten stehende Tabelle!

Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit in Vorpommern
Sicherheitstechnische Beratung und Betreuung als Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV V2 und ASiG

so beispielsweise:
  • Erstbegehung und Beratung mit ausführlichem Check der Istsituation mit anschließender
  • Professioneller Dokumentation als Arbeitsgrundlage für weiteres Vorgehen
  • Unterstützung bei der Erstellung und Pflege der Gefährdungsbeurteilung
  • Teilnahme an Betriebsbesichtigungen der Berufsgenossenschaft und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lagus)
  • Teilnahme an Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen...      mehr
Schulungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

Prüfung von Arbeits- und Betriebsmitteln

Zusätzliche Angebote

  • Begleitung und Beratung als Interner Auditor bei der Einführung und Optimierung von Arbeitsschutzmanagementsystemen
  • Unterstützung bei Aufbau und Pflege von softwareunterstützter Dokumentenerstellung und -verwaltung mit Quentic
Erstellung von Flucht- und Rettungswegeplänen

Die Verpflichtung zur Aufstellung von Flucht- und Rettungsplänen ergibt sich aus dem Arbeitsstättenrecht. Flucht- und Rettungspläne sind immer dann aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung dies erfordern. So zum Beispiel, wenn:
  • es sich um Sonderbauten handelt,
  • ungünstige Flucht- und Rettungsmöglichkeiten (lange Wege) vorliegen, ...     - mehr -

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