Sicherheitstechnische Betreuung und Beratung
Leistungen
Das Büro für Arbeitssicherheit Karina Ihlenburg in Eggesin ist seit 01.01.2014 mit einem breiten Leistungsspektrum für Unternehmen verschiedener Branchen tätig. Schauen Sie gerne in unten stehende Tabelle für mehr Informationen.
Die Arbeit der Fachkräften für Arbeitssicherheit und Arbeitsmediziner regelt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und vor allem die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“. Damit gibt es eine klare gesetzliche Regelung zu Aufgaben oder sogenannten Handlungsanlässen. Diese finden sich auch im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und im Sozialgesetzbuch. Branchenbezogene Schriften der Berufsgenossenschaften sowie Vorschriften, Regeln und Informationen der übergeordneten Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) finden regelmäßig Eingang in meine tägliche Arbeit.
Die Berufsgenossenschaften selbst mit ihren Aufsichtspersonen und Staatliche Behörden, wie das Amt für Arbeitsschutz oder die Gewerbeämter überwachen die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften.
Sie wünschen sich Unterstützung bei der Erfüllung Ihren Unternehmerpflichten?
Welche Art von sicherheitstechnischer Betreuung passt für Ihr Unternehmen? HIER erfahren Sie Genaueres.
so beispielsweise:
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Schulungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz | ||
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Prüfung von Arbeits- und Betriebsmitteln | ||
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Zusätzliche Angebote | ||
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Erstellung von Flucht- und Rettungswegeplänen | ||
Die Verpflichtung zur Aufstellung von Flucht- und Rettungsplänen ergibt sich aus dem Arbeitsstättenrecht. Flucht- und Rettungspläne sind immer dann aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung dies erfordern. So zum Beispiel, wenn:
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Suchbegriffe
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